Silvesterfeuerwerk - Verkauf 2009
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Für den Erwerb außerhalb des Silvesterzeitraums ist ein Gewerbeschein oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde notwendig.
![]()
oder rufen Sie an Tel:
0345/4711724
Mehr Wissen dann klick hier <<<<<<>>>>>>